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Wann Psychotherapie?

Die Gründe für eine Psychotherapie können sehr unterschiedlich sein. Sowohl die Symptomatik, als auch die Ursachen sind völlig individuell und nicht immer klar greifbar. Dabei können genetische, lerngeschichtliche sowie aktuelle Belastungssituationen eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch: wenn ein Leidensdruck vorhanden ist, der die Lebensqualität über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt, ist es sinnvoll professionelle Hilfe aufzusuchen.

 

Verhaltenstherapie

Das verhaltenstherapeutische Vorgehen orientiert sich an aktuellen Befunden der Psychotherapieforschung. Verhaltenstherapeutische Maßnahmen sind in ihrer Wirkung wissenschaftlich geprüft und werden deshalb von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt. Bei dieser Art der Psychotherapie gehen wir davon aus, dass bestimmte Verhaltens- und Denkweisen, auch unsere emotionalen Reaktionen, erlernt wurden und somit auch wieder veränderbar sind.

 

Mein Therapieangebot

Alle gesetzlichen Krankenversicherungen, Privat Versicherte, Beihilfe und Selbstzahler.

Als Psychologischer Psychotherapeut umfasst mein Behandlungsspektrum alle psychischen Störungen nach ICD-10 (dies bedeutet etwas vereinfacht: Internationale Klassifikation der Krankheiten. Die "10" besagt, dass es sich dabei um die 10. Ausgabe handelt.) Dazu gehören insbesondere:

  • Depressionen
  • Angststörungen (Phobien, soziale Angststörungen, Panikattacken, Generalisierte Angststörungen)
  • Akute Krisensituationen (z.B. Trennungen, Sinn- und Lebenskrisen, Verlusterlebnisse)
  • Zwangsstörungen (Zwangshandlungen und -gedanken)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen (posttraumatische Belastungsstörung, Traumafolgestörungen)
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating)
  • Psychosomatische und somatoforme Beschwerden (z.B. Krankheitsängste, chronische Schmerzen)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen (Stoffgebunden und –ungebunden)

 

Rahmenbedingungen

In bis zu vier probatorischen Sitzungen werden die Problematik, ihre Änderungswünsche und Therapiemöglichkeiten ausführlich ergründet, um dann einen Antrag auf Psychotherapie an Ihre Versicherung senden zu können. Die ersten Sitzungen sind außerdem von Bedeutung, um zu prüfen ob ein verbindliches und vertrauensvolles Arbeitsbündnis entstehen kann. Außerdem werden Sie über die formalen Bedingungen der Zusammenarbeit und des Antrags­ver­fahrens aufgeklärt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte und wenn möglich vorliegende Vorbefunde/Epikrisen/Kur- und Reha­berichte mit. Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt ist nicht zwingend erforderlich. 

Der Umfang einer verhaltenstherapeutischen Behandlung hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung ab. In der Regel wird zuerst eine Kurzzeittherapie (2x 12 Therapiestunden) beantragt, welche dann bei Bedarf in mehreren Schritten auf bis zu 80 Stunden verlängert werden kann.

Eine Psychotherapiesitzung dauert normalerweise 50 Minuten. In Abhängigkeit der Indikation und nach Absprache können auch Doppelsitzungen erfolgen. 

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