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Kostenübernahme
 

Gesetzliche Krankenversicherung 

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Eine Psychotherapie ist immer eine „antragspflichtige“ Leistung. Gemeinsam müssen wir einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Kranken­kasse zur Bewil­ligung weiterer Sitzungen stellen. Hierbei übernehme ich die meisten verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Ist der Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt Ihre gesetzliche Kranken­kasse die Kosten vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.
 

Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Im Gegensatz dazu sind die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungs­vertrag abgedeckt sind.
 

Selbstzahler 

Wollen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, orientieren sich die Kosten nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hierfür werden vor der Behandlung schriftliche Absprachen getroffen. Psychologische Beratungen werden leider nicht von der Krankenkasse bezahlt und das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

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